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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Kiefhaber Benedikt und Ihrig Clemens GbR, Schreinerei Holzkrone

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen, Werkleistungen, Montageleistungen und sonstige Leistungen der Kiefhaber Benedikt und Ihrig Clemens GbR, Schreinerei Holzkrone.

1.2 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Privatkunden gelten diese AGB nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften eingeschränkt werden. Privatkunden sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Geschäftskunden sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

1.4 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch den Beginn der Ausführung zustande, wenn dieser beiderseitig bestätigt ist.

2. Angebote, Unterlagen und Aufmaß

2.1 Unsere Angebote beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Umständen, Maßen, Plänen, Vorgaben und Informationen des Auftraggebers. Änderungen oder zusätzliche Leistungen nach Auftragserteilung werden gesondert berechnet.

2.2 Stellt der Auftraggeber Maße, Pläne oder sonstige Angaben bereit, trägt er die Verantwortung für deren Richtigkeit. Erfolgt das Aufmaß durch uns, geschieht dies nach bestem Wissen und Gewissen. Bauseitige Änderungen nach dem Aufmaß oder nicht erkennbare Gegebenheiten können zu Mehrkosten führen.

2.3 Angebote, Entwürfe, Zeichnungen, Planungen, Visualisierungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder von Dritten verwendet werden. Kommt kein Auftrag zustande, sind die Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.

3. Preise und Zahlung

3.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3.2 Bei individuell gefertigten Möbeln, Sonderanfertigungen oder größeren Projekten können angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Fertigungsfortschritt verlangt werden, soweit dies vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

3.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

4. Liefer- und Ausführungszeiten

4.1 Vereinbarte Liefer- und Ausführungszeiten setzen voraus, dass alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat.

4.2 Liefer- und Fertigstellungstermine verlängern sich angemessen bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere bei höherer Gewalt, Streik, unverschuldeten Lieferverzögerungen, unvorhersehbaren Materialengpässen oder witterungsbedingten Behinderungen.

4.3 Dauert eine Behinderung unangemessen lange an, richten sich die Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Mitwirkung des Auftraggebers, Baustelle und Parken

5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle oder der Leistungsort zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich ist und die Arbeiten ohne vermeidbare Behinderung durchgeführt werden können.

5.2 Der Auftraggeber sorgt, soweit erforderlich, für ausreichende Zugänglichkeit der Arbeitsbereiche, freie Transportwege, den Schutz angrenzender Bereiche sowie eine erforderliche Strom- und Wasserversorgung.

5.3 Entstehen durch fehlende Voraussetzungen, Wartezeiten, Behinderungen oder bauseitige Verzögerungen zusätzlicher Aufwand oder zusätzliche Anfahrten, können diese gesondert berechnet werden, soweit der Auftraggeber die Umstände zu vertreten hat oder die zusätzliche Vergütung gesetzlich zulässig ist.

5.4 Der Auftraggeber sorgt für geeignete und möglichst nahegelegene Park- und Stellmöglichkeiten für Anlieferung, Montage und Ausführung. Stehen keine kostenfreien Parkmöglichkeiten zur Verfügung oder entstehen Parkgebühren, Zufahrtsgenehmigungen oder sonstige notwendige Gebühren, trägt der Auftraggeber diese Kosten.

6. Materialien und produkttypische Eigenschaften

6.1 Holz und Holzerzeugnisse sind Naturprodukte. Farb-, Struktur- und Maserungsunterschiede, Äste, unterschiedliche Porenbilder sowie materialtypische Veränderungen durch Licht, Feuchtigkeit, Temperatur oder Nutzung stellen keinen Mangel dar, soweit sie für die Materialart üblich und zumutbar sind.

6.2 Bei Nachbestellungen oder Ergänzungen können material-, chargen- und altersbedingte Abweichungen auftreten.

6.3 Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in Maß, Ausführung, Farbe oder Struktur bleiben vorbehalten, soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien liegen oder handelsüblich sind.

7. Montage, Einbau, Nutzung und Raumklima

7.1 Der Auftraggeber schafft die baulichen, technischen und klimatischen Voraussetzungen, die für Lieferung, Montage und Nutzung der eingebauten oder gelieferten Bauteile erforderlich sind.

7.2 Bei Holzprodukten, Fenstern, Türen, Böden, Treppen und vergleichbaren Bauteilen hat der Auftraggeber für geeignete klimatische Raumbedingungen, insbesondere hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit, Sorge zu tragen.

7.3 Wird durch den Einbau dichter Bauteile die Gebäudehülle wesentlich verändert, weist der Auftraggeber uns rechtzeitig auf die baulichen Gegebenheiten und den Nutzungszweck hin. Soweit aufgrund der baulichen Situation zusätzliche Maßnahmen zur Lüftung oder zur Vermeidung von Feuchtigkeits- und Schimmelschäden erforderlich sein können, sind diese vom Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Fachplaner zu prüfen. Ein Lüftungskonzept gehört nur dann zu unserem Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Abnahme

8.1 Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk nach Fertigstellung abzunehmen.

8.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

8.3 Erfolgt nach Fertigstellungsmitteilung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abnahme, obwohl der Auftraggeber hierzu aufgefordert wurde und die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.

9. Mängelrechte

9.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

9.2 Offensichtliche Mängel soll der Auftraggeber möglichst bei Abnahme oder unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitteilen. Bei Geschäftskunden bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.

9.3 Bei berechtigten Mängeln haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Weitere Rechte des Auftraggebers bestehen erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, rechtlich verweigert werden darf oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

9.4 Keine Mängelrechte bestehen für Schäden oder Beeinträchtigungen, die auf unsachgemäße Nutzung, unterlassene Wartung oder Pflege, ungeeignete klimatische Bedingungen, normale Abnutzung oder nachträgliche Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind.

10. Wartung und Pflege

10.1 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Pflege und Wartung der gelieferten oder eingebauten Produkte verantwortlich, insbesondere bei Beschlägen, Dichtungen, Oberflächen und sonstigen pflege- und wartungsbedürftigen Bestandteilen.

10.2 Unterlassene Wartungs- und Pflegearbeiten können die Lebensdauer und Funktion der Bauteile beeinträchtigen und begründen keinen Mangel, soweit die Beeinträchtigung hierauf beruht.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

12. Fotos und Referenzen

12.1 Wir dürfen ausgeführte Arbeiten zu Dokumentations- und Referenzzwecken fotografieren, soweit keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

12.2 Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, auf denen Personen, Hausnummern, Namen, Kfz-Kennzeichen oder private Bereiche erkennbar sind, erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers oder wenn eine gesetzliche Erlaubnis besteht.

13. Kündigung

13.1 Soweit es sich um einen Werkvertrag handelt, gelten bei einer Kündigung vor Fertigstellung die gesetzlichen Regelungen.

13.2 Wir sind in diesem Fall berechtigt, die uns nach dem Gesetz zustehende Vergütung beziehungsweise den gesetzlich ersatzfähigen Schaden geltend zu machen.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

14.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.

15. Gerichtsstand

15.1 Ist der Auftraggeber Geschäftskunde, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz, soweit gesetzlich zulässig.

15.2 Gegenüber Privatkunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell geplante und gefertigte Leistungen wie Einbaumöbel, Küchen, Sondermöbel, Treppen, individuell gefertigte Türen, Fenster nach Maß, Innenausbauarbeiten sowie sonstige Sonderanfertigungen.

Soweit neben einer Warenlieferung auch Montage- oder sonstige Dienstleistungen geschuldet sind, kann für diese Leistungen ein Widerrufsrecht bestehen. Soll mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, ist eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers erforderlich. Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass ihm der Verlust des Widerrufsrechts bekannt ist.

Die vollständige Widerrufsbelehrung wird dem Kunden im Rahmen des Angebots, der Auftragsbestätigung oder in sonstiger Textform zur Verfügung gestellt.